Stimmbürger nicht entmachten
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NEIN zur Bodeninitiative Bülach
Abstimmung am 26. September 2021
Der Initiativtext „Boden für die kommenden Generationen“ lautet wie folgt:
Die Gemeindeordnung der Stadt Bülach wird wie folgt geändert:
Art. 3a Grundstücke (neu)
1 Grundstücke im Eigentum der Stadt Bülach verbleiben im Grundsatz in deren Eigentum.
2 Grundstücke können Dritten zur befristeten Gebrauchsüberlassung (z.B. Baurecht, Miete) zur Verfügung ge-stellt werden.
3 In Abweichung von den Absätzen 1 und 2 kann das Eigentum an Grundstücken Dritten übertragen werden, namentlich wenn:
a) die Übertragung für Projekte im öffentlichen Interesse erforderlich (z.B. Strassen- oder Wasserbau, Meliorationen) ist;
b) dieses innerhalb des Baugebiets zur Herstellung oder wesentlichen Verbesserung der Erschliessungssituation benötigt wird;
c) für das zu verkaufende Grundstück innert maximal fünf Jahren vor der Veräusserung ein Grund-stück, welches in Bezug auf Fläche, Ausnützung und Nutzung vergleichbar ist, erworben wurde;
d) der Verkauf an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt.
4 Über weitere Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat mit 2/3-Mehrheit.
Für Bevölkerung und Demokratie.
Für durchdachte Entwicklung.
Für Bülach.
Stimmen Sie am 26. September 2021 NEIN zur Bodeninitiative.
Die künftigen Generationen werden es Ihnen danken.
Sportpark nicht gefährden
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